MOOSGARTENVEREIN RÜSCHLIKON
Hüttenreglement
1.
Eigentum/Verwaltung
Die Moosgarten - Vereinshütte (Clubhütte) ist Eigentum vom Moosgartenverein.
Der Vereinsvorstand verwaltet die Hütte und ist für den Unterhalt zuständig.
2.
Zweck der Hütte mit Vorplatz
Die Vereinshütte und der Vorplatz dienen als
- Lokal zur Durchführung von Sitzungen,
- Stätte der Geselligkeit für den Verein und die Vereinsmitglieder
- und Materialdepot
3.
Platzverhältnisse
In der Vereinshütte ist Platz vorhanden für 20 - 25 Personen. Auf dem überdachten Vorplatz sind
ca. 50 weitere Plätze vorhanden.
4.
Installationen / Einrichtungen
4.1
Hütteneinrichtungen / Installationen
In der Vereinshütte sind folgende Installationen / Geräte vorhanden:
- el. Licht,
- Kühlschrank für Getränke,
- fliessendes Wasser (während der Saison),
- Boiler,
- Elektroherd mit Backofen, Cheminéeofen,
- Tische, Wandbänke und Stühle.
4.2
Mobile Vorplatzeinrichtungen
- 9 Tische-/Bankgarnituren für je 8 Personen (diese werden auch einzeln vermietet)
- 1 Holzkohlegrill
4.3
Restaurationsmaterial (gemäss Inventarliste)
- Diverse Pfannen, Serviertabletts
- Geschirr, Gläser und Besteck
5.
Sanitäre Anlagen
Angebaut an die Vereinshütte befinden sich ein Damen und Herren WC (beschildert)
6.
Vermietung
6.1
Reservierung
Priorität haben sämtliche Vereinsanlässe inkl. Arbeitsmorgen. Die Vermietung an Vereinsmitglieder erfolgt
nach einem Reservierungsplan. Mietgesuche sind an das zuständige Vorstandsmitglied zu richten. Die
Gesuche werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
6.2
Mietvertrag
Mieter bzw. Mieterinnen erhalten einen Mietvertrag.
6.3
Auflagen
Private Anlässe sind stets als geschlossene Veranstaltung durchzuführen. Der Verkauf von Getränken
und Verpflegung ist nach Gastgewerbegesetz bewilligungspflichtig.
6.4
Haftung / Verantwortung
Mieter bzw. Mieterinnen
- haften für verursachte Schäden,
- sind verantwortlich für die Einhaltung von Ruhe und Ordnung (nach 22 Uhr sind Lärmimmissionen
jeglicher Art verboten, ausserhalb der Hütte ist musizieren nicht erlabt),
- sorgen dafür, dass anfallender Kehricht, leere Flaschen und Abfälle jeglicher Art zu Hause
entsorgt werden,
- bezahlen beschädigte oder in Verlust geratene Ausrüstungsgegenstände
7.
Benützungsgebühr / Depot
Die Vereinshütte wird gegen eine vom Vorstand festzusetzende Gebühr und einem Depot von Fr. 100.00 vermietet.
Die Gebühr und das Depot sind spätestens bei der Schlüsselübergabe zu entrichten.
8.
Verwendung von Gebühren und allfällige Spenden
Diese werden ausschliesslich für Unterhaltskosten verwendet.
9.
Inventarliste / Mängelliste
Die Inventarliste ist integrierter Bestandteil des Mietvertrages. Sie ist im Geschirrkasten der Hütte
angeschlagen. Eine Mängelliste wird, wenn nötig, bei der Hüttenrückgabe erstellt.
10.
Übergabe der Hütte
Je ein Hüttenschlüssel und ein Torschlüssel können in der Regel am Vorabend oder nach Vereinbarung
beim zuständigen Vorstandsmitglied bezogen werden.
11.
Rückgabe der Vereinshütte
11.1
Termin
Spätestens bis 12.00 Uhr des am Anlass folgenden Tages sind der Hütten- und der Torschlüssel dem
zuständigen Vorstandsmitglied zurückzugeben.
11.2
Reinigungsarbeiten vor der Rückgabe
Vor der Schlüsselrückgabe sind vom Mieter bzw. der Mieterin folgende Arbeiten auszuführen:
Pfannen, Geschirr, Gläser, Besteck und Aschenbecher abwaschen und versorgen,
Kochherd und Abwaschkombination reinigen, Plättliboden nass aufnehmen,
Cheminéeofen, Grill und Grillroste reinigen. Offene Glut so eindämmen, dass keine Brandgefahr besteht.
(Glut nicht mit Wasser löschen, Asche nicht entfernen)
Ordnung in und um die Hütte erstellen. Tisch-/Bankgarnituren versorgen
Vor dem Verlassen der Hütte alle Fenster und Vorhänge schliessen
11.3
Rückgabekontrolle
Die Rückgabekontrolle wird vom zuständigen Vorstandsmitglied durchgeführt.
Entstandene Beschädigungen oder Verluste sind vom Mieter bzw. der Mieterin zu melden.
Das geleistete Depot wird bei ordnungsgemässer Rückgabe zurückerstattet.
12.
Inkrafttreten des Reglementes
Dieses Reglement tritt am 21. April 2014 in Kraft. Vorstand Moosgartenverein Rüschlikon
13.
Vermietung: Ristoro Perusi, Tel. 079 299 07 14
E-Mail: huettenwart@moosgartenverein.ch