MOOSGARTENVEREIN RÜSCHLIKON Hüttenreglement 1.   Eigentum/Verwaltung Die Moosgarten - Vereinshütte (Clubhütte) ist Eigentum vom Moosgartenverein. Der Vereinsvorstand verwaltet die Hütte und ist für den Unterhalt zuständig. 2.   Zweck der Hütte mit Vorplatz Die Vereinshütte und der Vorplatz dienen als - Lokal zur Durchführung von Sitzungen, - Stätte der Geselligkeit für den Verein und die Vereinsmitglieder - und Materialdepot 3.   Platzverhältnisse In der Vereinshütte ist Platz vorhanden für 20 - 25 Personen. Auf dem überdachten Vorplatz sind ca. 50 weitere Plätze vorhanden. 4.   Installationen / Einrichtungen 4.1 Hütteneinrichtungen / Installationen In der Vereinshütte sind folgende Installationen / Geräte vorhanden: - el. Licht, - Kühlschrank für Getränke, - fliessendes Wasser (während der Saison), - Boiler, - Elektroherd mit Backofen, Cheminéeofen, - Tische, Wandbänke und Stühle. 4.2 Mobile Vorplatzeinrichtungen - 9 Tische-/Bankgarnituren für je 8 Personen (diese werden auch einzeln vermietet) - 1 Holzkohlegrill 4.3 Restaurationsmaterial (gemäss Inventarliste) - Diverse Pfannen, Serviertabletts - Geschirr, Gläser und Besteck
5.   Sanitäre Anlagen Angebaut an die Vereinshütte befinden sich ein Damen und Herren WC (beschildert) 6.  Vermietung 6.1 Reservierung    Priorität haben sämtliche Vereinsanlässe inkl. Arbeitsmorgen. Die Vermietung an Vereinsmitglieder erfolgt    nach einem Reservierungsplan. Mietgesuche sind an das zuständige Vorstandsmitglied zu richten. Die   Gesuche werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.   6.2 Mietvertrag    Mieter bzw. Mieterinnen erhalten einen Mietvertrag. 6.3 Auflagen    Private Anlässe sind stets als geschlossene Veranstaltung durchzuführen. Der Verkauf von Getränken    und Verpflegung ist nach Gastgewerbegesetz bewilligungspflichtig. 6.4 Haftung / Verantwortung Mieter bzw. Mieterinnen - haften für verursachte Schäden, - sind verantwortlich für die Einhaltung von Ruhe und Ordnung (nach 22 Uhr sind Lärmimmissionen      jeglicher Art verboten, ausserhalb der Hütte ist musizieren nicht erlabt), - sorgen dafür, dass anfallender Kehricht, leere Flaschen und Abfälle jeglicher Art zu Hause       entsorgt werden, - bezahlen beschädigte oder in Verlust geratene Ausrüstungsgegenstände 7.   Benützungsgebühr / Depot Die Vereinshütte wird gegen eine vom Vorstand festzusetzende Gebühr und einem Depot von Fr. 100.00 vermietet. Die Gebühr und das Depot sind spätestens bei der Schlüsselübergabe zu entrichten. 8.   Verwendung von Gebühren und allfällige Spenden Diese werden ausschliesslich für Unterhaltskosten verwendet.
9.       Inventarliste / Mängelliste Die Inventarliste ist integrierter Bestandteil des Mietvertrages. Sie ist im Geschirrkasten der Hütte angeschlagen. Eine Mängelliste wird, wenn nötig, bei der Hüttenrückgabe erstellt. 10.    Übergabe der Hütte Je ein Hüttenschlüssel und ein Torschlüssel können in der Regel am Vorabend oder nach Vereinbarung beim zuständigen Vorstandsmitglied bezogen werden. 11.     Rückgabe der Vereinshütte 11.1  Termin    Spätestens bis 12.00 Uhr des am Anlass folgenden Tages sind der Hütten- und der Torschlüssel dem   zuständigen Vorstandsmitglied zurückzugeben. 11.2  Reinigungsarbeiten vor der Rückgabe Vor der Schlüsselrückgabe sind vom Mieter bzw. der Mieterin folgende Arbeiten auszuführen: Pfannen, Geschirr, Gläser, Besteck und Aschenbecher abwaschen und versorgen, Kochherd und Abwaschkombination reinigen, Plättliboden nass aufnehmen, Cheminéeofen, Grill und Grillroste reinigen. Offene Glut so eindämmen, dass keine Brandgefahr besteht. (Glut nicht mit Wasser löschen, Asche nicht entfernen) Ordnung in und um die Hütte erstellen. Tisch-/Bankgarnituren versorgen Vor dem Verlassen der Hütte alle Fenster und Vorhänge schliessen 11.3 Rückgabekontrolle Die Rückgabekontrolle wird vom zuständigen Vorstandsmitglied durchgeführt. Entstandene Beschädigungen oder Verluste sind vom Mieter bzw. der Mieterin zu melden. Das geleistete Depot wird bei ordnungsgemässer Rückgabe zurückerstattet. 12. Inkrafttreten des Reglementes     Dieses Reglement tritt am 21. April 2014 in Kraft.         Vorstand Moosgartenverein Rüschlikon 13. Vermietung: Ristoro Perusi, Tel. 079 299 07 14 E-Mail: huettenwart@moosgartenverein.ch